Kinder, die ab dem Schuljahr 2025/2026 eingeschult werden, sollen in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf ganztägige Betreuung erhalten. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesfamilien- sowie Bundesbildungsministeriums für ein „Ganztagsförderungsgesetz“ hervor. Der Rechtsanspruch sieht dabei einen Betreuungsumfang von acht Stunden – einschließlich Unterrichtszeiten – an Werktagen vor. Mit einer Ausnahme von vier Wochen sollen die Ganztagsangebote auch in den Ferien gelten. Entsprechende Schließzeiten sind auf Länderebene zu regeln.

Aus Sicht der Ministerien begründet sich die angestrebte Schaffung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung insbesondere in einer verbesserten Bildungsgerechtigkeit und Vereinbarkeit. So werden neben gesteigerten Teilhabe-Chancen von Kindern, individuellen Fördermöglichkeiten über Unterrichtszeiten hinaus ebenso eine verbesserte Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie eine Fachkräftesicherung für Arbeitgeber:innen angestrebt.

Die Bundesländer BrandenburgHamburgSachsen-Anhalt und Thüringen verfügen bereits über einen solchen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Hierbei können verschiedene Betreuungsangebote für Grundschulkinder wahlweise in einer Ganztagsschule oder vormittags in der Schule und nachmittags im Hort genutzt werden.

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

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