Die SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP haben im Koalitionsvertrag ein umfangreiches Paket für junge Familien festgehalten. So soll einerseits die Elternzeit attraktiver gestaltet werden. Beim Basiselterngeld erweitern sich die Partnermonate künftig von zwei auf drei. Das bedeutet, dass in Zukunft für 15 statt bisher 14 Monate Elterngeld bezogen werden kann, wenn auch der Partner eine berufliche Auszeit nimmt. Weiterhin ist eine vergütete zweiwöchige Freistellung des Partners nach der Geburt geplant. Diese Regelung soll Familien auch in der schweren Situation einer Tot- oder Fehlgeburt nach der 20. Schwangerschaftswoche (SSW) unterstützen. Kommt das Kind vor der 37. SSW auf die Welt, wird der Anspruch auf Elterngeld erweitert. Neben Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen sollen auch pflegende Angehörige finanziell durch die Zahlung eines Lohnersatz gestärkt werden.

Auch beim Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Eltern- oder Pflegezeit sind Neuerungen geplant. So soll beispielsweise die sogenannte Überforderungsklausel überarbeitet werden. Das bedeutet, dass künftig mehr Beschäftigte von der Brückenteilzeit profitieren können. Mit Brückenteilzeit ist das Recht des Arbeitnehmenden gemeint, seine Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren und anschließend zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Aktuell können Arbeitgeber:innen diese Anträge jedoch ohne inhaltliche Begründung ablehnen, wenn bereits einer von 15 Beschäftigten in Brückenteilzeit ist. Außerdem soll auch der Wiedereinstieg besser abgesichert werden. Dazu ist geplant, den elternzeitbedingten Kündigungsschutz künftig um drei Monate nach der Rückkehr in den Beruf auszudehnen. Die Betreuung im Krankheitsfall der Kinder soll künftig durch 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil bzw. 30 für Alleinerziehende, statt wie bisher 10 bzw. 20 Tage, unterstützt werden.

Um nach der Geburt eines Kindes wieder arbeiten gehen zu können, braucht es gute Betreuungsmöglichkeiten. In vielen Großstädten sind diese allerdings immer noch Mangelware, was vielen Eltern schlaflose Nächte bereitet. Die Koalitionspartner möchten sowohl Kitaplätze als auch Ganztagsangebote ausbauen. Bei letzteren legen die Parteien ein besonderes Augenmerk auf Qualität und wollen so den sinnvollen gemeinsamen Einsatz von Fachkräften im schulischen und außerschulischen Bereich ermöglichen. Dafür sollen vor allem Angebote wie „Kultur macht stark“, der MINT-Aktionsplan – insbesondere für Mädchen –, Sprachförderung und herkunftssprachliche Angebote, „Haus der Kleinen Forscher“, Mentoring und Patenschaften, Begabtenförderung sowie Sport- und Bewegung gefördert und gestärkt werden.

Um den Alltag von Alleinerziehenden, Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen zu entlasten, soll es ab 2023 Gutscheine für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Haushaltshilfen, Pflegekräfte oder Kinderbetreuung geben. Buchung und Abrechnung sollen schnell und einfach über eine App laufen. Es soll auch die Möglichkeit für flankierende steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse geschaffen werden. Ebenso ist geplant, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt zu fördern. Weiterhin sollen Alleinerziehende mit einer Steuergutschrift entlastet werden. Deren genaue Höhe ist jedoch noch nicht bekannt.

Auch schon vor der Corona-Pandemie war bekannt, dass (gelegentliche) mobile Arbeit zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt. So soll diese rechtlich von der Telearbeit abgegrenzt werden. Arbeitsschutz, gute Arbeitsbedingungen und das Vorhandensein eines betrieblichen Arbeitsplatzes sind bei mobiler Arbeit wichtige Voraussetzungen. Dazu müssen Beschäftigte informiert und beraten werden und benötigen eine angemessene Unterstützung durch ihre Arbeitgeber:innen. Beschäftigte in geeigneten Tätigkeitsbereichen erhalten darüber hinaus auch einen Erörterungsanspruch auf mobile Arbeit und Homeoffice. Arbeitgeber:innen können ihrem Wunsch nur widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen; eine Ablehnung darf also nicht sachfremd oder willkürlich sein. Weiterhin soll mobile Arbeit EU-weit problemlos möglich sein.

 

Alle genannten und weiterführende Informationen finden Sie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

 

 

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